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   OLG Hamm, 08.09.1993 - 20 U 27/93   

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https://dejure.org/1993,5272
OLG Hamm, 08.09.1993 - 20 U 27/93 (https://dejure.org/1993,5272)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.09.1993 - 20 U 27/93 (https://dejure.org/1993,5272)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. September 1993 - 20 U 27/93 (https://dejure.org/1993,5272)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 669
  • zfs 1994, 256
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.05.1992 - IV ZR 105/91

    Versicherungsnehmer braucht nur Tatsachen zu beweisen, aus denen sich das äußere

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.1993 - 20 U 27/93
    Er muß ein Minimum an Umständen beweisen, aus denen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf die versicherte Entwendung geschlossen werden kann (st. Rspr. vgl. z.B. BGH VersR 92, 999, 1000).
  • BGH, 07.02.1990 - IV ZR 151/89

    Beweiserbringung über den Nachschlüsseldiebstahl durch den Versicherungsnehmer -

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.1993 - 20 U 27/93
    Diese erleichterten Beweismöglichkeiten gelten dabei nicht nur für den Diebstahl als solchen, sondern auch für die Qualifikation, die den Diebstahl zum versicherten Diebstahl werden läßt (BGH NJW-RR 90, 607; Senat VersR 91, 768).
  • OLG Hamm, 08.06.1990 - 20 U 298/89

    Beweiserleichterungen auch für Schlüsselvortat i. S. v. § 5 Abs. 1 VHB 84

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.1993 - 20 U 27/93
    Diese erleichterten Beweismöglichkeiten gelten dabei nicht nur für den Diebstahl als solchen, sondern auch für die Qualifikation, die den Diebstahl zum versicherten Diebstahl werden läßt (BGH NJW-RR 90, 607; Senat VersR 91, 768).
  • VG Neustadt, 27.09.2011 - 5 K 221/11

    Lehrer muss für Feuerwehreinsatz nach Brand in der Schulküche aufkommen

    Das Erhitzen von Öl oder Fett in einem offenen Kochtopf auf einem Küchenherd ist wegen der damit verbundenen hohen Brandgefahr ein Vorgang, der höchste Aufmerksamkeit verlangt und nur unter Einhaltung strenger Sorgfaltsanforderungen durchgeführt werden darf (s. z.B. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2010, 695 m.w.N.; OLG Köln, VersR 1996, 1491; ÖsterrOGH, ZfS 1994, 256; VG Wiesbaden, Urteil vom 01. Februar 2011 - 1 K 1391/09.WI -, juris).
  • OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 42/95

    Unkontrolliertes Erhitzen von Fritierfett in einem Kochtopf als grobe

    Die Sorgfaltsanforderungen werden maßgeblich von der Gefährlichkeit der Handlung bestimmt: "Wegen der hohen Brandgefahr beim Erhitzen von Fett sind an die Sorgfaltsanforderungen des Versicherungsnehmers, auch hinsichtlich der subjektiven Vorwerfbarkeit, strenge Anforderungen zu stellen" (OGH Wien, ZfS 1994, 256).

    In den von der Rechtsprechung hierzu entschiedenen Fällen lag es denn auch meist so, daß entweder der Fritiervorgang selbst oder das Abschalten des Herdes bzw. der Friteuse vergessen wurden (z.B. BGH, NJW-RR 1989, 840 = LM Nr. 32 zu § 61 VVG = VersR 1989, 640; OLG Frankfurt, r+s 1988, 143; OLG Köln, r+s 1990, 186 = VersR 1991, 1266; OGH Wien, ZfS 1994, 256).

    Ablenkungen durch belanglose Vorgänge - in dem vom ÖsterrOGH (ZfS 1994, 256) entschiedenen Fall durch Verwicklung in ein nachbarliches Gespräch beim Entleeren des Mülleimers - genügen hierzu jedoch nicht.

  • OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 7 U 32/09

    Hausratversicherung: Anforderungen an den Nachweis eines Einbruchs bei fehlenden

    Sind solche Spuren nicht vorhanden, kann der Versicherungsnehmer den Mindestbeweis aber auch dadurch führen, dass nachgewiesen wird, dass von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die nicht versicherten zumindest unwahrscheinlich sind und sich daraus und aus den anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Begehungsweise ergibt (BGH VersR 1995, 956; VersR 1991, 543; OLG Frankfurt VersR 2001, 759; OLG Hamm VersR 1994, 669; VersR 1997, 1229; OLG Köln VersR 1994, 216).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2005 - 7 U 113/04

    Gebäudeversicherung: Grob fahrlässiges Herbeiführen eines Brandes durch den

    Da eine hohe Brandgefahr beim Erhitzen von Fett, sei es in einem Fondue-Topf oder in einer Friteuse, besteht, der Beklagten klar sein musste, dass unbeobachtet erhitztes Fett beim Erreichen des Siedepunktes erhebliche Brandrisiken mit sich bringen konnte (vgl. auch OLG Köln ZFS 1991, 140; OLG Köln VersR 1996, 1491; OGH Österreich ZFS 1994, 256), lag objektiv eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles vor.
  • OLG Hamm, 30.04.2014 - 20 U 63/13

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls

    Hierzu kann auch der Nachweis ausreichen, dass von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die nicht versicherten Begehungsweisen unwahrscheinlich sind, wenn sich daraus und aus anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Begehungsweise folgern lässt (so Senatsurteil v. 08.09.1993, 20 U 27/93 = VersR 1994, 669; Prölss/Martin, VVG 28. Aufl., § 1 AERB 2008, Rn 59 = S. 1324).
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